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Wiederaufnahme

Immer wieder geraten Unschuldige in das Visier der Strafverfolgungsbehörden und alle Untersuchungen der letzten hundert Jahre haben gezeigt, dass es eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Fehlurteilen gibt. Diesen unglücklichen Justizopfern kann nur noch durch eine Wiederaufnahme geholfen werden. Das Recht der Wiederaufnahme dient der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit: Durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtskraft eines Strafurteils durchbrochen werden, um ein Fehlurteil zu beseitigen.

Der Widerwille innerhalb der Justiz, ein rechtskräftiges Urteil aufzuheben, ist enorm groß. Entsprechend gering sind daher in der Regel die Erfolgschancen. Eine Wiederaufnahme erfordert Zeit, juristisches Können und darüber hinaus häufig weitere Sachkompetenz aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen.