Nirgendwo hat das Bundesverfassungsgericht häufiger korrigierend eingegriffen als im Strafprozess. Haft und andere Zwangsmaßnahmen greifen ebenso massiv in Grundrechte ein wie die Strafurteile selbst. Eingefahrene Gewohnheiten und richterliche Nachlässigkeiten lassen in der Strafjustiz häufig den Blick für die Besonderheiten der in der Verfassung verbürgten Bürgerrechte verblassen. Hat der Betroffene alle Rechtsmittel der Strafprozessordnung ausgeschöpft, verbleibt ihm als letzter Ausweg oft nur die Verfassungsbeschwerde.
Christof Püschel und Prof. Dr. Ulrich Sommer gehören zu den wenigen Strafverteidigern, die diesen außergewöhnlichen Rechtsbehelf virtuos beherrschen. Sie dürfen für sich in Anspruch nehmen, mit einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur die letzte Chance ihrer Mandanten wahrgenommen zu haben, sondern auch ein Stück Rechtsgeschichte mitgeschrieben zu haben.
Literatur:
Ulrich Sommer, Die Verfassungsbeschwerde, in: Strafverteidigung in der Praxis (hrsg. v. Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle), 2.Aufl. 2007.
Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes der
Menschenrechte auf das nationale Straf- und Strafverfahrensrecht,
Referat gehalten auf dem 28. Strafverteidigertag in Karlsruhe am 13. März 2004
von Dr. Ulrich Sommer.
