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Strafvollstreckung

Für viele Strafverteidiger endet die Tätigkeit, wenn das größte Leiden des Mandanten beginnt. Auch auf milde Urteile folgt oft notgedrungen eine lange Zeit der Inhaftierung, in der das strafverteidigerbüro  den Mandanten nicht ohne Betreuung wissen will. Die rechtlichen Probleme bei der Strafvollstreckung  sind vielfältig, das Verfahren kompliziert, die Auswirkungen auf das Leben hinter Gittern sind gewaltig. Für den Verurteilten ist es z.B. entscheidend, ob und wann er die Vorzüge des offenen Vollzugs genießen kann, wie er trotz Inhaftierung alsbald wieder sein Arbeitsverhältnis aufnehmen kann. Der Zeitpunkt der vorzeitigen Entlassung zur Bewährung kann viele Monate und Jahre der Freiheit zurückgewinnen lassen.

Das strafverteidigerbüro betreut in der Strafvollstreckung Mandanten aus der eigenen gerichtlichen Verteidigung ebenso wie Inhaftierte. 

Rechtsanwalt Markus Bündgens kennt wie kaum ein anderer die Zusammenhänge zwischen der Verwaltungsmentalität des Strafvollzuges, der rechtlichen Kompetenz der gerichtlichen Strafvollstreckungskammern und den vielen informellen Kanälen - vom Anstaltspfarrer bis zum Sozialarbeiter. Ebenso hat sich Frau Rechtsanwältin Karoline Tharra auf Fragen der Strafvollstreckung spezialisiert. Mit profunder Rechtskenntnis und einfühlsamer Kommunikation öffnet sie Wege für Inhaftierte ebenso wie für denjenigen, der sich trotz drohender Vollstreckung (noch) auf freiem Fuß befindet.