Die Grenzen zwischen Recht und Unrecht sollten klar und für jedermann verständlich verlaufen. Gerade im Strafrecht ist die Bestimmtheit des Gesetzes sogar verfassungsrechtliche Forderung. In der Praxis erfährt der Rechtsanwender allerdings häufig das Gegenteil. Statt deutlicher Abgrenzungen zwischen strafbarem und nicht strafbarem finden sich auf den ersten Blick nur Grauzonen. Gerade im geschäftlichen und wirtschaftlichen Bereich, in dem die Akteure auf Vorhersehbarkeit und Sicherheit angewiesen sind, verbreitet das Strafrecht Unsicherheit. Auch derjenige, der rechtschaffen agieren will, sieht sich plötzlich in der Gefahr, in den Verdacht beispielsweise der Untreue oder der Korruption zu geraten. Ob eine Einladung oder ein Weihnachtspräsent bereits ein strafbarer „Vorteil“ im Sinne der §§ 331 ff StGB ist oder ob eine risikobehaftete Unternehmensentscheidung schon die Grenze des nicht mehr Tragbaren im Sinne des § 266 StGB überschreitet, läßt sich vom strafrechtlichen Laien kaum noch verlässlich beantworten.
Das Strafverteidigerbüro will hier die Planungssicherheit für seine Mandanten erhöhen und bietet die Ausarbeitung von Gutachten zur Prognose von Strafbarkeitsrisiken in fest umrissenen Aktionsfeldern an. Fast alle Anwälte des Strafverteidigerbüros haben als wissenschaftliche Mitarbeiter oder Assistenten besondere Hochschulerfahrung. In den Gutachten verarbeiten sie die wissenschaftliche Kompetenz mit ihrer konkreten Erfahrung mit Richtern und Staatsanwälten.
Die Gutachten des Strafverteidigerbüros verbinden strafrechtliche Theorie und Praxis.
