Kontakt

Neusser Straße 99
50670 Köln
0221 - 912 645 - 0
0221 - 912 645 - 45
mail[at]strafverteidigerbuero.de

Notfall-Telefon:
0163 - 655 54 10

Revision

Fehlurteile sind auch im Rechtsstaat alltäglich. Ihre Aufhebung ist höchste Verteidigerkunst.

Nach einer Verurteilung durch eine Strafkammer verbleibt dem Angeklagten als letztes "ordentliches" Rechtsmittel die Revision. Die allermeisten Revisionen werden allerdings abgewiesen. Das Revisionsgericht hört keine Zeugen mehr, vernimmt keine Sachverständigen, führt meist gar keine Hauptverhandlung durch. Der Verteidigung bleibt nur die sehr komplizierte schriftliche Rüge, dass das bisherige Verfahren fehlerhaft war. Erfolg hat hier nur, wer den schmalen formalisierten juristischen Pfad  der zutreffenden Revisionsbegründung beherrscht. Profunde rechtswissenschaftliche Erfahrung gehört ebenso dazu wie die Kenntnis aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Das Strafverteidigerbüro bietet auf diesem schwierigen rechtlichen Feld geballte Kompetenz an. 
Prof. Dr. Ulrich Sommer und Christof Püschel und haben - z. B. durch Aktivitäten an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln - einen außergewöhnlichen wissenschaftlichen Hintergrund. Ständige Vortragstätigkeiten und zahlreiche Revisionshauptverhandlungen vor dem Bundesgerichtshof sind ihre wichtige Basis der Praxis der Revision.