Geldwäsche als rechtliches Problem ist ein sehr junges Phänomen. Erst in den 90er Jahren wurde die Strafvorschrift des § 261 StGB geschaffen. Parallel begründete das Geldwäschegesetz für Banken Kontroll- und Meldepflichten. Bis heute ist die gesetzgeberische Entwicklung rasant. Beflügelt durch Richtlinien auf EU-Ebene wird der Kreis der Betroffenen immer weiter auf alle Teile des Wirtschaftslebens ausgedehnt.
Gerade die Strafvorschrift hat durch eine nie gekannte weite Formulierung große Unsicherheit ausgelöst. Wechselnde Rechtsprechungen und streitende Rechtswissenschaftler haben in der Praxis wenig zur Klärung beitragen können. Der Gefährdungsbereich für jeden Teilnehmer des Wirtschaftslebens hat sich massiv ausgeweitet. Präventive strafrechtliche Beratung gehört daher für viele Banken und Unternehmen heute zum Standard.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer berät und verteidigt häufig in diesem Bereich. Darüber hinaus hat er zur Geldwäsche nicht nur Vorträge gehalten, sondern auch für den Deutschen Anwaltverein durch Stellungnahmen die legislatorischen Prozesse sowohl der Europäischen Geldwäscherichtlinien im Europaparlament als auch deren Umsetzung im Bundestag begleitet.
Er hat u.a. im größten deutschen Geldwäscheprozess vor dem Landgericht Stuttgart als Verteidiger praktische Erfahrungen gesammelt.
Literatur:
Sommer, Kommentierung des § 261 StGB (Geldwäsche) im Anwaltkommentar StGB (Herausgeber Tsambikakis/Leipold/Zöller), 2011.
Sommer, Geldwäschemeldungen und Strafprozess, StraFo 2005, S.327-334.
