Strafverfahren gegen Ärzte sind schon lange kein Tabu mehr. Im Gegenteil: Das Medizinstrafrecht boomt. Während früher fast ausschließlich nach Behandlungsfehlern gefahndet wurde, rückt heute verstärkt die wirtschaftliche Betätigung von Ärzten in das Blickfeld. Vorwürfe des Abrechnungsbetruges, der Untreue oder der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sind schnell erhoben. Durch die gesetzlich neu eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist der Verfolgungsdruck noch einmal gestiegen. Eine erfolgreiche Verteidigung im Medizinstrafrecht setzt daher Rechtskenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht und im Medizinrecht voraus. Der Arzt weiß es immer zu schätzen, wenn er mit einem Strafverteidiger zusammenarbeitet, der mit der Lebens- und Arbeitswelt des Gesundheitswesens vertraut ist.
Gleiches gilt für Krankenhäuser, Kliniken, Pharmaunternehmer und Medizinproduktehersteller. Sie stehen vor neuen Herausforderungen, geraten aber vermehrt in das Fadenkreuz der Ermittler. Ihre legitimen wirtschaftlichen Interessen konkurrieren mit einer fast nur noch für den Spezialisten zu überschauenden Zahl einschränkender Vorschriften. Die präventive Beratung von Unternehmen und ihre Betreuung während laufender Ermittlungs- und Strafverfahren liegen uns daher auch im Bereich des Medizinstrafrechts besonders am Herzen.
Aufgrund seiner besonderen Erfahrungen im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der in den Fachanwaltskursen Medizinrecht die Besonderheiten der Strafverteidigung auf diesem Spezialgebiet lehrt.
Literatur:
Sommer: Die strafrechtliche Haftung des Arztes, in:
Münchener Anwaltshandbuch für Medizinrecht, hrsg. v.Terbille, Beck-Verlag, 2009 (zs. mit Tsambikakis).
