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Das strafverteidiger|büro ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig und gehört zu den größten, auf Strafverteidigung spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland.
Aktuelle Meldungen
  • 2.12.2011 Verzögerungsrüge wird Gesetz 

    Nach mehrfacher Rüge des EGMR in Straßburg hat der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen gezogen: Die neuen §§ 198 ff. GVG sehen für die Verteidigung die Rüge bei schleppender Verfahrensbehandlung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft vor. Bei Verstößen entstehen Schadensersatzansprüche (z.B. 100 € pro Monat immaterieller Schaden). Insgesamt erscheint die Regelung unbefriedigend - Näheres im Aufsatz von Prof. Dr. Sommer im Februarheft des "Strafverteidiger".

  • 29.11.2011 Insolvenzstrafrecht in der Krise 

    Strafverteidiger Christof Püschel moderiert die WisteV-Diskussionsveranstaltung in den Räumen des BGH in Leipzig, Karl-Heine-Str.12, Beginn: 16 Uhr.

  • 30.10.2011 3. Menschenrechtstag in Köln 

    Rechtsanwalt und Strafverteidiger Prof.Dr. Sommer moderiert die hochkarätig besetzte Veranstaltung zu Problemen der Menschenrechtsbeschwerde, an der neben der Richterin am EGMR in Straßburg Frau Prof.  Dr. Angelika Nußberger auch die Richter am BGH Dr. Eschelbach und Prof. Dr. Schmitt sowie Prof. Dr. Esser teilnehmen.

  • 1.10.2011 Neuerscheinung zur Untersuchungshaft 

    Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christof Püschel veröffentlicht ein neues Buch zur Arbeit des Strafverteidigers in Haftsachen: "Untersuchungshaft in der anwaltlichen Praxis", 300 Seiten, Deutscher Anwaltverlag (gemeinsam mit Bartmeier und Mertens)

  • 15.9.2011 Die "Interessentheorie" - ein lebendiger Leichnam im Insolvenzstrafrecht 

    Mit Beschluss vom 15.9.2011 gibt der 3. Strafsenat des BGH (3 StR 118/11) die sog. Interessen-

    theorie zur Abgrenzung von Untreue und Bankrott "offiziell" auf. Damit weicht der Senat (…)

  • 1.7.2011 "Effektive Strafverteidigung" 

    Ein Lehrbuch  von Prof. Dr. Sommer ist in 1. Aufl. erschienen. Erstmalig werden die rechtlichen Voraussetzungen der Tätigkeit des Strafverteidigers in den sozialen und psychologischen Kontext des Strafverfahrens gestellt.

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